Wie sieht die Anwaltsprüfung in deinem Kanton aus? (Part I)
- corporatelawclub
- 21. März 2024
- 8 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 17. Feb.
Stehst du kurz vor deinem Masterabschluss oder denkst bereits über dein Substitutenjahr nach? Kennst du die unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen des Kantons deiner Alma Mater und deines Heimatkantons? Im folgenden Blogpost haben für dich die wichtigsten Informationen rund um die Anwaltsprüfung der Kantone St. Gallen, Schwyz, Zürich und Zug zusammengetragen.

St.Gallen
Praktische Voraussetzungen
Als wichtige Voraussetzung gemäss Prüfungs- und Bewilligungsreglement für Rechtsanwälte und Rechtsagenten des Kantons St.Gallen (PBR)[1] musst du nach Abschluss deines Universitätsstudiums mindestens ein Jahr lang praktische Erfahrung im juristischen Bereich sammeln, damit du dich für die Anwaltsprüfung anmelden kannst.[2] Das Kantonsgericht hat kürzlich Änderungen des PBR beschlossen, welche per 1. Juli 2026 in Kraft treten werden. Neuerdings wird die juristische Tätigkeit in einem anderen Kanton nicht mehr anerkannt. Dies bedeutet, dass die gesamten 12 Monate Praxiserfahrung im Kanton St. Gallen zu absolvieren sind. Es sind weiterhin wenigstens sechs Monate bei einer st. gallischen Anwaltskanzlei oder einem erst- oder zweitinstanzlichen st. gallischen Gericht zu absolvieren. Ein sechsmonatiges Praktikum bei einem Rechtsdienst von Behörden des Kantons oder der Gemeinde ist zwar juristischer Natur, erfüllt allein jedoch die nötigen Anmeldevoraussetzungen nicht. Die Arbeit in den Rechtsabteilungen privater Unternehmen wird künftig ebenfalls nicht mehr anerkannt.
Mit Blick auf die Anrechnung von Praktika wird bei den Interessen künftiger Prüfungskandidatinnen und -kandidaten mit Übergangsbestimmungen Rechnung getragen. Wenn du am 30. Juni 2026 noch einen Anspruch auf eine Nachprüfung nach bisherigem Recht hast, kann diese am nächsten zumutbaren Prüfungstermin abgelegt werden. Sofern du aktuell im Rahmen deiner praktischen Tätigkeit juristische Praxiserfahrung bei einem Rechtsdienst eines privaten Unternehmens oder in einem anderen Kanton sammelst und diese bis am 30. Juni 2028 absolviert werden, ist deren Anerkennung bis am 30. Juni 2030 gewährleistet.
Prüfungsmodalitäten
Die Anwaltsprüfung findet in der Regel zweimal jährlich statt; im Frühjahr läuft die Anmeldefrist jeweils vom 15. Oktober bis 15. Januar und im Herbst vom 15. März bis 15. Juni. Ab Inkrafttreten der Änderungen des PBR wird zuerst die mündliche Prüfung durchgeführt, gefolgt vom schriftlichen Teil. Neuerdings muss die mündliche Prüfung bestanden werden, damit du zur schriftlichen Prüfung überhaupt zugelassen wirst.
Der Kanton St.Gallen ist dafür beliebt, dass die schriftlichen und mündlichen Daten üblicherweise nahe beieinander liegen. Nachfolgend findest du exemplarisch die Prüfungsdaten 2026 (im Frühjahr 2026 wird die schriftliche Prüfung das letzte Mal vor der mündlichen Prüfung durchgeführt):
Frühjahr
- Schriftlich: 5. März und 6. März 2026
- Mündlich: 9. März bis 13. März 2026
Herbst
- Mündlich: 17. August bis 21. August 2026
- Schriftlich: 27. August und 28. August 2026
Der mündliche Teil ist öffentlich und dauert ab dem 1. Juli 2026 höchstens vier Stunden, im Vergleich zur aktuellen Höchstdauer von dreieinhalb Stunden. Wenn du dich mitten in der Prüfungsvorbereitung befindest, ist es eine gute Möglichkeit, erste Einblicke in den Ablauf der Anwaltsprüfung zu gewinnen. Der schriftliche Teil dauert höchstens acht Stunden. In der schriftlichen Prüfung wird dir ein Rechtsfall oder mehrere Rechtsfälle zur Bearbeitung vorgelegt. Die Bearbeitung kann die Ausarbeitung von Urteilen, Gutachten, Rechtsschriften, Verträgen oder Plädoyers (inklusive Statuten und letztwillige Verfügungen, exklusive Urteile per 1. Juli 2026) beinhalten. Unter Art. 6bis des PBR findest du die zu prüfenden Rechtsgebiete aufgelistet, wobei sowohl eidgenössisches als auch kantonales Recht abgefragt wird.
Weiter ist im Hinblick auf die Änderungen des PBR zu beachten, dass die mündliche Prüfung künftig nicht mehr wiederholt werden kann, die Prüfung gilt als nicht bestanden. Der schriftliche Teil kann weiterhin wiederholt werden. Künftig gilt eine Wartefrist bereits nach zweimaligem Nichtbestehen der Prüfung, die Frist beträgt jedoch neu 3 anstatt 5 Jahre. Übergangsweise bleibt die fünfjährige Wartefrist bestehen, falls du vor Vollzugsbeginn (1. Juli 2026) die Prüfung dreimal nicht bestanden hast.
Falls du bereits eine Anwältin oder ein Anwalt aus einem Mitgliedsstaat der EU oder der EFTA bist, findest du die Bestimmungen bezüglich der Eignungsprüfung und Gespräch zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten in Art. 19quater f. der künftigen Fassung des PBR.
Eine Besonderheit in St.Gallen bleibt, dass du mit Erwerb des Anwaltspatents auch als Notarin oder Notar zugelassen bist – in anderen Kantonen muss hierfür eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden.
Schwyz
Praktische Voraussetzungen
Die detaillierten Anforderungen an das Anwaltspraktikum und Verfahren der Anwaltsprüfung sind im Anwaltsreglement des Kantons Schwyz geregelt.[3] Vorerst ist ein schriftliches Gesuch an die Präsidentin oder den Präsidenten der Anwaltskommission einzureichen, welche/r dann über die Zulassung zum Anwaltspraktikum entscheidet. Das Anwaltspraktikum dauert mindestens ein Jahr und ist im Kanton Schwyz zu absolvieren, wovon mindestens sechs Monate bei einer im Anwaltsregister des Kantons Schwyz eingetragenen Person sein müssen. Für die restliche Praktikumszeit gilt die Tätigkeit beim Gericht, beim Rechts- oder Beschwerdedienst des Sicherheitsdepartements, aber auch bei der Staatsanwaltschaft. Die Aufzählung ist nicht abschliessend; die Anwaltskommission kann weitere geeignete Stellen bezeichnen.
Wichtig ist zu beachten, dass die Praktikumsbewilligungen des Kantons Luzern, Nidwalden, Obwalden Uri und Schwyz gegenseitig anerkannt werden. Demnach ist Rechtspraktikantinnen oder Rechtspraktikanten aus den genannten Kantonen vor Schwyzer Gericht Gegenrecht zu gewähren. Dies gilt nicht für die Kantone Zug und Zürich.
Prüfungsmodalitäten
Die Anmeldung für den schriftlichen Prüfungsteil erfolgt via Online-Anmeldeformular; da kannst du den bevorzugten Prüfungstermin für die Absolvierung der schriftlichen Prüfung angegeben. Die Termine zur mündlichen Prüfung werden jährlich von der Anwaltskommission im Amtsblatt publiziert. Die Anmeldungen sind spätestens 30 Tage zuvor beim Präsidenten der Anwaltskommission einzureichen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Zum mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Der schriftliche Teil besteht aus zwei Teilprüfungen, wovon sich einer dem eidgenössischen und kantonalen Privat- und Strafrecht und der andere dem eidgenössischen und kantonalen Staats- und Verwaltungsrecht widmet. Jede Teilleistung ist in höchstens acht Stunden zu absolvieren. Eine Besonderheit der Prüfungsmodalität des Kantons Schwyz war die Anwaltsprüfung selbst: Sie wird in digitaler Form durchgeführt und war früher Open Book. Die schriftlichen Prüfungsteile sind weiterhin digital, nun jedoch nicht mehr Open Book. Die mündliche Prüfung dauert i.d.R. zwei Stunden und die Prüfungsfächer erstrecken sich auf die in §8 Abs. 2 des Anwaltsreglements des Kantons Schwyz genannten Rechtsgebiete.
Zürich
Praktische Voraussetzungen
Zur Zulassung an die Anwaltsprüfung im Kanton Zürich muss ein juristisches Praktikum von mindestens zwölf Nettomonaten absolviert werden.[4] Im Zeitpunkt der Anmeldung musst du bereits mindestens ein Jahr im Kanton Zürich wohnen oder eine anrechenbare Berufstätigkeit in Zürich ausüben. Die Praxiserfahrung muss in einer Anwaltskanzlei mit Geschäftsadresse in Zürich gesammelt werden unter Vorbehalt eines Praktikums am Bundesgericht in Lausanne, wobei von diesem Praktikum maximal sechs Monate angerechnet werden können. Des Weiteren wird ein (netto) zwölfmonatiges Praktikum bei der Staatsanwaltschaft, darunter auch bei der Ober- und Jugendstaatsanwaltschaft, oder bei einem Zürcher Gericht, vollständig angerechnet. Praktische Erfahrung kannst du beispielsweise auch in der juristischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich sammeln. Von diesem Praktikum können jedoch nur höchstens drei Monate angerechnet werden.[5]
Prüfungsmodalitäten
Auch in Zürich ist die Prüfung in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gegliedert. Nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die telefonische Anmeldung beim Sekretariat der Prüfungskommission erfolgen, wobei sogleich ein Prüfungstermin fixiert wird.[6] Es folgt eine schriftliche Bestätigung und alle benötigten Beilagen sind fristgerecht einzureichen. Zeitlich ist die Anmeldung auf frühestens ein Jahr bis spätestens vier Monate vor der Prüfung befristet. Zur Vorbereitung stellt dir die Prüfungskommission alte Prüfungsbeispiele zur Verfügung.[7] Der schriftliche Prüfungsteil dauert zehn Stunden und setzt sich aus verschiedensten Rechtsfällen zusammen. Geprüft werden OR, übriges Zivilrecht (einschliesslich internationales Privatrecht), Zivilprozessrecht, SchKG sowie Anwaltsrecht.[8] Abhängig von der Referentin oder dem Referenten erhältst du einige Wochen nach Ablegen der schriftlichen Prüfung den Antrag der Referentin oder des Referenten, den er dem Ausschuss der Prüfungskommission stellen wird. Der definitive Beschluss der Anwaltsprüfungskommission wird i.d.R. nach zwei bis drei Monate zugesendet. Nach Erhalt eines positiven Resultats kann die mündliche Anmeldung, wiederum beim Sekretariat der Prüfungskommission, zur mündlichen Prüfung erfolgen. Die Einladung und Bekanntgabe der Referentinnen und Referenten und des Prüfungspartners erfolgen ca. einen Monat vor dem Prüfungstermin. Der mündliche Teil sollte innerhalb von den nächsten sechs Monaten durchgeführt werden. Er dauert ca. drei Stunden und wird mit einem anderen Kandidaten oder Kandidatin zusammen absolviert. Die Prüfung ist unter anderem eine Teamleistung, weshalb sich eine gemeinsame Vorbereitung lohnen würde. Die Prüfungsfächer ergeben sich aus §10 Abs. 3 lit. a – h der Prüfungsverordnung.
Nach der Beratung deiner mündlichen Prüfung, was bis zu einer Stunde dauern kann, erhältst du wiederum einen provisorischen mündlichen Entscheid deiner Resultate, gefolgt vom definitiven schriftlichen Entscheid. Bei bestandener Prüfung bist du mit Datum des Entscheides offiziell Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin.
Zug
Praktische Voraussetzungen
Die Zuger Anwaltskammer setzt ein kantonales juristisches Praktikum von zwölf Monaten voraus. Davon müssen mindestens sechs Monate Praxiserfahrung bei einer Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt, die oder der in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen ist, oder in der Rechtspflege gesammelt werden. Das Praktikum kann zudem in der Zuger Justiz, konkret beim Kantonsgericht, bei der Staatsanwaltschaft, beim Strafgericht oder beim Verwaltungsgericht durchgeführt werden, wobei die Praktika im Vollzeitpensum und auf Dauer von sechs Monaten terminiert sind. In der verbleibenden Zeit genügt die Arbeit unter Aufsicht einer Person mit Anwaltspatent zur Anrechnung. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass du in keinem Kanton bei der Anwaltsprüfung bereits definitiv abgewiesen worden bist.
Prüfungsmodalitäten
Das Gesuch zur Zulassung an die Anwaltsprüfung ist spätestens vier Monate vor dem geplanten Prüfungstermin schriftlich an den Präsidenten oder an die Präsidentin der Anwaltsprüfungskommission einzureichen und die darauffolgende Anmeldung hat telefonisch beim Sekretariat der Anwaltsprüfungskommission zu erfolgen.[9] Die Anwaltsprüfungskommission legt die Prüfungstermine im September des Vorjahres fest. Es werden vier Prüfungstermine pro Jahr angeboten. Im Jahr 2026 lauten die Termine wie folgt:
1. Termin
- Schriftlich: 16./18./20. Februar 2026
- Mündlich: 26./29. Mai und 2. Juni 2026
2. Termin
- Schriftlich: 18./20./22. Mai 2026
- Mündlich: 25./28. August und 1. September 2026
3. Termin
- Schriftlich: 17./19./21. August 2026
- Mündlich: 24./27. November und 1. Dezember 2026
4. Termin
- Schriftlich: 16./18./20. November 2026
- Mündlich: 2./5./9 März 2027
Die schriftlich abzulegende Prüfung beinhaltet drei Arbeiten. Bei der Fallbearbeitung werden einerseits das Zivil- und Zivilprozessrecht (inkl. Gerichtsorganisation), andererseits das Straf- und Strafprozessrecht (inkl. Gerichtsorganisation) oder Staats- und Verwaltungsrecht (inkl. Verwaltungsrechtspflege) geprüft.[10] Es ist hervorzuheben, dass die dritte Arbeit die Beurkundungsprüfung umfasst, wobei du öffentliche Urkunden erstellen sowie Ergänzungsfragen beantworten musst. Zur Bearbeitung der Fälle und der Beurkundungsprüfung stehen dir je fünf Stunden zur Verfügung, jedoch ist der Zeitraum auf eine Woche ausgedehnt. Zur Vorbereitung werden dir u.a. alte Prüfungsaufgaben zu Verfügung gestellt, die du auf der kantonalen Website vorfindest.[11] Zusätzlich kannst du dir online bei der Interessensgemeinschaft der Anwaltspraktikanten des Kantons Zug (IGAP) oder bei der Stiftung für Rechtsausbildung weitere Unterstützung einholen.[12]
Nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen Prüfung wirst du zum mündlichen Teil zugelassen. Diese ist innert den darauffolgenden sechs Monaten abzulegen und dauert ca. zwei Stunden. Die prüfungsrelevanten Rechtsgebiete findest du in §5 Abs. 2 der Prüfungsverordnung des Kantons Zug. Die mündliche Prüfung wird von jeder Kandidatin und von jedem Kandidaten einzeln abgelegt.
Nach der Anwaltsprüfung ...
Nach erfolgreichem Bestehen der Anwaltsprüfung erwirbst du das Anwaltspatent des Kantons, in welchem du die Prüfung abgelegt hast, und wirst im Anwaltsregister eingetragen. Damit giltst du offiziell als Anwältin oder Anwalt und kannst – ungeachtet vom Kanton, indem du die Anwaltsprüfung absolviert hast – in der ganzen Schweiz Klienten und Klientinnen im gerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten. Wir hoffen, der vorliegende Blogpost hat dir einen ersten Einblick über die unterschiedlichen kantonalen Anforderungen und Modalitäten rundum die Anwaltsprüfung verschafft!
[1] Abrufbar unter: https://www.gesetzessammlung.sg.ch/app/de/texts_of_law/963.73.
[2] Zu den fachlichen und persönlichen Voraussetzungen siehe Art. 14 des Anwaltsgesetzes des Kantons St. Gallen unter https://www.gesetzessammlung.sg.ch/app/de/texts_of_law/963.70.
[3] Abrufbar unter: https://www.sz.ch/public/upload/assets/29705/280_211.pdf?fp=2.
[4] Findest du unter §5 lit. g der Verordnung des Obergerichts über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsprüfung des Kantons Zürich: http://www.zhlex.zh.ch/Erlass.html?Open&Ordnr=215.11.
[5] Weitere Praktika, welche nur teilweise angerechnet werden, findest du unter: https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/obergericht/APK/Merkblatt_zum_juristischen_Praktikum_gem%C3%A4ss___7_der_Pr%C3%BCfungsverordnung.pdf).
[6] Den Anmeldevorgang findest du unter: https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/obergericht/APK/Vademecum/Vademecum_-_Von_der_Anmeldung_bis_zum_Patent__Stand_28._November_2023_.pdf.
[7] Weitere hilfreiche Dokumente findest du beim Zürcher Auditoren und Gerichtsschreiber Verein vor.
[8] Die Prüfungsverordnung findest du unter: http://www.zhlex.zh.ch/Erlass.html?Open&Ordnr=215.11.
[9] Informationen rund um die Anwaltsprüfung (von der Zulassung bis zur Sammlung alter Prüfungsaufgaben) findest du unter: https://zg.ch/de/recht-justiz/rechtsanwalt-anwaeltin-werden/anwaltspruefung-im-kanton-zug#Anmeldung.
[10] Die Prüfungsverordnung findest du unter: https://bgs.zg.ch/app/de/texts_of_law/163.2/versions/2276.
[11] Eine Sammlung alter Prüfungen findest du unter: https://zg.ch/de/recht-justiz/rechtsanwalt-anwaeltin-werden/anwaltspruefung-im-kanton-zug#SammlungalterPruefungsaufgaben.
[12] IGAP: https://www.igap.ch/ ; Stiftung für Rechtsausbildung: https://www.rechtsausbildung.ch/