top of page

DLT, Coins & CLC: Schlüsselbegriffe im Kryptobereich (Teil 1)

Aktualisiert: 16. Okt.

Immer mehr Alltagsgeschäfte verlagern sich in den digitalen Raum – und damit rückt auch das Thema „Krypto“ stärker in den Fokus. Um in diesem dynamischen Umfeld jedoch den Überblick zu behalten, ist vorab ein Grundverständnis über die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge nötig.

Wir freuen uns daher, euch den ersten Teil unseres Sponsored Blogpost in Kooperation mit unserem Partner MME – eine der führenden interdisziplinären Wirtschaftskanzleien im Kryptobereich – präsentieren zu dürfen. Dieser Beitrag bildet das Fundament. Im zweiten Teil werfen wir dann einen Blick auf spannende Berufsbilder und aktuelle Projekte.

ree

Allgemeines

Um den Kryptobereich zu verstehen, muss man sich mit den Begrifflichkeiten und Funktionsweisen der Blockchain resp. Distributed Ledger Technology (DLT) auseinandersetzen, da diese das Rückgrat vieler Kryptowährungen bilden und die sichere, dezentrale Verwaltung von Transaktionen ermöglichen. Nachfolgend werden die zentralen Schlüsselbegriffe kurz vorgestellt.


  • Blockchain/DLT: Distributed Ledger Technologie (DLT) bezeichnet digitale Systeme, die Daten dezentral über mehrere Standorte, Teilnehmer oder Geräte speichern. Jede Information wird auf allen Netzwerkknoten gespeichert, und Änderungen am Ledger müssen von den anderen Netzwerkknoten überprüft werden. DLT ist der Oberbegriff für Technologien, die digitale Datenbanken ohne zentrale Autorität ermöglichen. Die Blockchain ist ein offenes, pseudonymes und intermediärloses Transaktionssystem mit einem dezentral geführten Register (und damit eine spezifische Form der DLT), auf dem Datensätze in kryptografisch miteinander verbundenen Blöcken gespeichert werden: Jeder Block enthält eine Liste von Transaktionen, einen Zeitstempel, ein Hash (digitaler Fingerabdruck) und den Hash des vorherigen Blocks. Die Blockchain ist somit eine dezentrale, digitale Datenbank, die Datensätze transparent, unveränderbar und chronologisch speichert.

  • Coin/Token: Ein Coin oder Token ist ein faktischer Datensatz, welcher in einer Blockchain dezentral gespeichert, zugeordnet und übertragen wird. Er ist zudem meist auch die digitale Transaktionseinheit des Systems (z.B. eine Bitcoin-Einheit).

  • PIK/PUK: Der Zugriff auf die dezentral gespeicherten Datensätze erfolgt über ein asymmetrisches kryptografisches Schlüsselpaar, bestehend aus einem öffentlichen Schlüssel («Public Key» / PUK) und einem privaten Schlüssel («Private Key» / PIK). Auf der Blockchain ist sodann jeder Datensatz einer spezifischen Adresse zugeordnet.

  • Konsens-Algorithmus: Ein Konsens-Algorithmus ist ein Prozess der Informatik, um in verteilten Systemen eine Einigung über einen einzigen Datenwert zu erzielen. Die gängigsten Verfahren sind „Proof-of-Work“ (sog. Mining) und „Proof-of-Stake“ (sog. Staking).

  • ICO: Ein Initial Coin Offering (ICO) ist eine digitale Form der öffentlichen Kapitalbeschaffung zu unternehmerischen Zwecken, die über die Blockchain-Technologie erfolgt und die Ausgabe von Coins oder Tokens beinhaltet. Dabei überweisen Investoren meist einen Betrag in Kryptowährung an das Unternehmen, welches die Mittel zur Weiterfinanzierung des Projekts oder des Unternehmensvorhabens nutzt. Im Gegenzug erhalten die Investoren Coins oder Tokens, die mit dem Projekt oder Unternehmen verbunden sind.

  • Token-Kategorien[1]:

    • Zahlungs-Token: Diese Token dienen als Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen oder für die Geld- und Wertübertragung (z.B. Kryptowährungen). Für die Emission von Zahlungs-Token gelten die Vorschriften des Gelwäschereigesetzes.

    • Nutzungs-Token: Diese Token ermöglichen über eine Blockchain-Infrastruktur den Zugang zu einer digitalen Nutzung oder Dienstleistung.

    • Anlage-Token: Anlage-Token repräsentieren Vermögenswerte, insbesondere schuldrechtliche Forderungen. Sie können beispielsweise eine Aktie, eine Obligation oder ein derivatives Finanzinstrument darstellen. Gemäss FINMA sind Anlage-Token grundsätzlich eine Form von Wertrechten, deren Wertebuch auf der Blockchain geführt wird. Sie sind als Effekte zu qualifizieren, sofern die Voraussetzungen gemäss Art. 2 lit. B FinfraG erfüllt sind.

  • Stablecoins: Stablecoins sind digitale Währungen, die an traditionelle Vermögenswerte wie Gold oder den US-Dollar gebunden sind, um den Wert stabil zu halten. Dadurch werden Preisschwankungen minimiert. Sie dienen als sicheres Zahlungsmittel und ermöglich stabile Transaktionen auf dem Kryptofinanzmarkt. Sie bilden somit eine wichtige Schnittstelle zwischen der digitalen und der traditionellen Finanzwelt.[2]

  • NFT: Ein Non-fungible Token (NFT) ist ein einzigartiges digitales Zertifikat auf einer Blockchain. Die Blockchain-Technologie bildet die Basis von NFTs und es ist nicht möglich, NFTs aufzuteilen. Wer ein NFT erwirbt, erhält die technische Kontrolle über den zugehörigen digitalen Rechtsbestand. NTFs können als digitale Sammelstücke sowie digitale oder physische Kunst verwendet werden. Sie fungieren als Echtzeitzertifikat, dessen Wert vom verknüpften Gegenwert des Objekts abhängt. Die Verbindung zwischen NFT und digitalem Gut wird über Smart Contracts auf der Blockchain hergestellt.[3]

  • DAO: Eine Decentralized Autononomous Organization (DAO) ist eine Organisation, die dezentral und weitgehend automatisiert funktioniert und über eine Token-basierte Governance verfügt. Entscheidungen und Abläufe erfolgen ohne zentrale Führung durch vorprogrammierte Regeln und kollektiven Konsens der Teilnehmer. Diese können transparent miteinander interagieren und Ressourcen gemäss den im Softwarecode definierten Regeln verwalten. Es existieren keine klassischen Managementstrukturen.[4]

Delegated Staking: Delegation bedeutet, dass Teilnehmende ihre Token im Rahmen des Proof-of-Stake-Verfahrens auf der Staking-Adresse eines Validator-Nodes sperren, um am Validierungsprozess einer Blockchain teilzunehmen.[5] Im Gegenzug erhalten sie in der Regel eine zusätzliche Rendite in derselben Kryptowährung (sogenannte Staking-Rewards). 

 

Mögliche Regulierung

Der regulatorische Rahmen der Kryptowelt ist vielfältig. Ein einheitliches „Kryptogesetz“ existiert nicht. Je nach konkreter Anwendung von Kryptowährungen kommen unterschiedliche Gesetze zur Anwendung. Nachfolgend ein kurzer Überblick:

  • Geldwäschereigesetz (GwG): Regelt die Pflichten von Emittenten virtueller Währungen, sofern sie als Finanzintermediäre gelten. Zweck des Gesetzes ist die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

  • Obligationenrecht (OR): Das OR regelt die Grundlagen von Obligationen, d.h. Schuldverhältnissen. Dazu gehören auch Wertpapiere (verbriefte Rechte in Urkundenform) und Wertrechte (nicht verbriefte, unkörperliche Rechte, die rein virtuell existieren). Ein Wertrecht ist eine moderne, elektronische Form eines Wertpapiers, die beispielsweise für digitale Aktien eingesetzt wird und nicht mehr an physische Urkunden gebunden ist. Das neue Registerwertrecht nach Art. 973d ff. OR ermöglicht die Abbildung und Übertragung von Wertrechten mittels verteilter elektronischer Register wie der Blockchain. 

  • Bankengesetz (BankG): Das Gesetz untersteht der Aufsicht der FINMA und regelt, welche Banken eine Bewilligung zum Geschäftsbetrieb benötigen. Auch neue Institute wie Fintech-Unternehmen können davon betroffen sein, wenn sie bestimmte Einlagen entgegennehmen. 

  • Finanzinstitutsgesetz (FINIG): Regelt die Anforderungen an die Tätigkeit von Finanzinstituten wie Vermögensverwalter, Trustees und Fondsleitungen.

  • Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG): Regelt die Erbringung von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Effekten durch Finanzdienstleister in der Schweiz. 

  • Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG): Legt fest, was als Finanzinfrastruktur gilt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Beispielsweise gilt ein Handelssystem für DLT-Effekten als Finanzmarktinfrastruktur im Sinne dieses Gesetzes.

  • Rundschreiben und Wegleitungen der FINMA: Diese Dokumente sind für die Beratung im Bereich Digital Finance zentral. Sie konkretisieren die Praxis der Aufsichtsbehörde und tragen zur Einheitlichkeit in der Anwendung bei.

 

Wir hoffen, dass Dir dieser Blogpost einen ersten verständlichen Einblick in die wichtigsten Begriffe der Kryptowelt geben konnte. Stay tuned für Teil 2!





 
 
bottom of page